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ORGANISATION & ABLAUF

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DIE PSYCHO-THERAPEUTISCHE SPRECHSTUNDE

Ein Besuch in der Psychotherapeutischen Sprechstunde ist Voraussetzung für die Aufnahme einer Psychotherapie und soll Ihnen eine erste Orientierung geben, welche Behandlung für Ihr aktuelles Problem am besten geeignet ist. 

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Auf Grundlage der beschrieben Symptomatik erfolgt eine diagnostische Erstein-schätzung und Beratung zum weiteren Vorgehen oder alternativer Behandlungs-möglichkeiten. 

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Ob sich aus diesem zunächst unverbindlichen Kennenlernen eine gemeinsame Zusammenarbeit ergibt ist von vielen Faktoren abhängig.  Diese lassen sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären.

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Ich führe keine starre Warteliste, sondern entscheide und plane aus dem Moment heraus. Das bedeutet einerseits, dass ich keine konkreten Aussagen zu Wartezeiten geben kann. Es kann aber auch bedeuten, dass sich unerwartet Kapazitäten und Möglichkeiten ergeben können.

BEANTRAGUNG UND ABLAUF DER PSYCHOTHERAPIE

Wenn ich zeitnahe Behandlungsplätze frei habe und wir uns für eine gemeinsame Therapie entscheiden, folgen nach dem Erstgespräch bis zu vier probatorische Sitzungen. Diese dienen der weiteren Diagnostik und der Planung Ihrer persönlichen Therapieziele.

Sie finden heraus ob Sie sich in der Therapiesituation wohl fühlen und sich öffnen können. Gemeinsam treffen wir eine Entscheidung darüber, ob eine Zusammenarbeit in Form einer regelmäßigen Verhaltenstherapie für Ihr Anliegen sinnvoll und zielführend erscheint.

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Damit eine Therapie stattfinden kann und die Kosten dafür von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, muss ein Antrag zur Kostenübernahme erfolgen. Diesen stellen wir gemeinsam. Sofern Sie sich in den vergangenen zwei Jahren keiner anderweitigen Verhaltenstherapie unterzogen haben, ist die Kostenübernahme meist unproblematisch.

 

Wie lange eine Therapie dauert und in welchem Umfang diese stattfindet, ist von Ihrem persönlichen Anliegen und Ihren aktuellen Beschwerden abhängig. Eine Kurzzeittherapie umfasst max. 24 Stunden und ist in zwei Therapieabschnitte zu je 12 Stunden aufgeteilt (KZT1 und KZT2). Bei Bedarf kann diese Behandlung in eine Langzeittherapie mit 60 Stunden umgewandelt werden. Mehr als 80 Stunden werden in der gesetzlichen Krankenkasse in der Regel nicht übenommen.

Die Therapiesitzungen dauern jeweils 50 Minuten und finden nach Möglichkeit zunächst wöchentlich statt. Bei Bedarf können in Krisenzeiten auch mehrere Stunden in der Woche in Anspruch genommen werden. Insbesondere in der Behandlung von Angst- und Zwangsstörungen oder in der Behandlung von Traumata kann es außerdem sinnvoll sein, Behandlungsblöcke von mehreren Stunden am Stück für bestimmte Übungen zu nutzen. Einzelne Sitzungen können gegebenenfalls auch zusammen mit wichtigen Bezugspersonen, wie z.B. dem Partner stattfinden.

KOSTENÜBERNAHME

GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG

 

Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, das heißt, die gesetzlichen Kassen übernehmen grundsätzlich die Kosten für eine Psychotherapie. Sie können direkt in die Sprechstunde eines Psychotherapeuten gehen. Dafür benötigen Sie keine Überweisung, sondern nur Ihre Krankenversicherungskarte. Eine Therapie setzt jedoch voraus, dass Symptome von Krankheitswert bestehen, die eine psychische Diagnose rechtfertigen.

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PRIVAT VERSICHERTE / BEIHILFE

 

Aktuell kann ich leider nur ein begrenztes Behandlungskontingent für Privatpatienten und Selbstzahler anbieten. 

 

Die Kosten für Psychotherapie werden in der Regel nach Antragstellung und Bewilligung durch einen Gutachter von Ihrer privaten Krankenversicherung

oder Beihilfe erstattet. Gerne unterstütze ich Sie dabei, die Kostenübernahme mit Ihrer privaten Krankenkassen vor Aufnahme einer Psychotherapie zu

klären.

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Die ersten fünf Sitzungen – die sogenannten probatorischen Sitzungen - bezahlen die privaten Kassen in der Regel ohne vorherige Bewilligung.

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Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Hierbei berechne ich den 3,5fachen Satz, der eventuell nicht in vollem Umfang von jeder privaten Krankenkassen anerkannt wird.Die Differenz ist in diesem Fall von Ihnen zu tragen.

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